NIE beantragen: So kommen Sie an die Nummer
Ohne NIE geht in Spanien wenig: Die Nummer steht auf dem Kaufvertrag, im Bankformular und auf jeder Rechnung, die auf Ihren Namen läuft. Beantragen lässt sie sich auf der Insel, beim spanischen Konsulat im Heimatland oder über eine bevollmächtigte Person. Dieser Ratgeber erklärt, was die NIE ist, wer sie braucht und wie der Antrag abläuft.
Stand: 13. August 2026
Was die NIE ist und was nicht
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie wird einmal vergeben, gilt ein Leben lang und ändert sich nicht mehr, auch dann nicht, wenn Sie Spanien wieder verlassen und Jahre später zurückkommen. Zuständig ist die Nationalpolizei; ausgehändigt bekommen Sie ein weißes Blatt mit Ihrer Nummer, das certificado de NIE.
Genauso wichtig ist, was die NIE nicht ist: kein Aufenthaltstitel und kein Ausweis. Sie erlaubt weder das Wohnen noch das Arbeiten in Spanien; sie identifiziert Sie nur gegenüber Behörden, Banken und Vertragspartnern. Wer dauerhaft bleibt, meldet sich zusätzlich als Resident an. EU-Bürger erhalten das grüne certificado de registro, alle anderen die Karte TIE. Auf beiden steht dieselbe NIE.
Wer die Nummer braucht
Praktisch jeder, der in Spanien ein Rechtsgeschäft abschließt. Beim Immobilienkauf verlangt sie der Notar, beim Autokauf die Zulassungsstelle, bei der Kontoeröffnung die Bank; auch eine Erbschaft oder der Vertrag mit dem Strom- und Wasserversorger läuft über die Nummer. Für den Urlaub brauchen Sie keine NIE — wohl aber, sobald aus dem Urlaub ein Apartment wird.
Deshalb betrifft die NIE gerade auch Nicht-Residenten: Wer eine Ferienwohnung auf Gran Canaria besitzt, hat die Nummer meist schon seit dem Kauf, und sie taucht danach auf jeder Handwerkerrechnung wieder auf. Wie das Beauftragen aus der Ferne abläuft, beschreibt ein eigener Ratgeber.
Drei Wege zum Antrag
Der erste Weg führt über die Ausländerbehörde auf der Insel: die Oficina de Extranjería in Las Palmas oder eine dafür zuständige Wache der Policía Nacional. Dafür brauchen Sie eine cita previa, einen vorab über das Behördenportal gebuchten Termin. Und genau da hakt es: Freie Termine erscheinen unregelmäßig; es lohnt sich, mehrmals pro Woche nachzusehen.
Bequemer ist oft das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland, wenn der Anlass absehbar ist, etwa ein geplanter Immobilienkauf: Sie beantragen die Nummer, bevor Sie überhaupt fliegen. Auch hier braucht der Termin Vorlauf.
Bleibt die Vollmacht: Ein Anwalt oder eine Gestoría beantragt die NIE in Ihrem Namen. Das kostet Honorar, erspart aber die Terminsuche und ist beim Immobilienkauf üblich, wo eine Vollmacht ohnehin oft beim Notar erteilt wird.
Die Unterlagen
Der Antrag selbst ist überschaubar: das Formular EX-15, der Reisepass mit Kopie und die Begründung, wofür Sie die Nummer brauchen, etwa der Vorvertrag der Immobilie oder ein Schreiben der Bank. Die Begründung ist Pflicht; auf Vorrat wird die NIE nicht vergeben.
Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr, die vor dem Termin mit dem Formular Tasa 790 (Código 012) bei einer Bank eingezahlt wird; den Zahlungsbeleg bringen Sie mit. Die aktuelle Höhe und die Formulare veröffentlicht die spanische Verwaltung; beim Antrag über das Konsulat gelten dessen Angaben.
Nach dem Termin
Läuft alles glatt, bekommen Sie das Zertifikat direkt mit oder holen es einige Tage später ab; das handhaben die Stellen unterschiedlich. Prüfen Sie die Schreibweise Ihres Namens sofort: Ein Tippfehler auf dem Zertifikat wandert sonst in jeden späteren Vertrag.
Die Nummer verfällt nicht. Manche Stellen, vor allem Banken, wollen allerdings eine frisch ausgestellte Bescheinigung sehen und geben sich mit einem alten Blatt nicht zufrieden. Dann beantragen Sie keine neue NIE, sondern nur ein neues Zertifikat derselben Nummer.
Wer nicht nur die Nummer braucht, sondern ganz herzieht, hat mit der NIE erst den Anfang gemacht. Danach folgen Anmeldung, Krankenversicherung und je nach Herkunftsland ein Visum. Für den Weg aus Großbritannien beschreibt das der Ratgeber zum Umzug von UK auf die Kanaren.
Häufige Fragen
Ist die NIE dasselbe wie die Residencia?
Nein. Die NIE ist nur eine Identifikationsnummer und sagt nichts über Ihren Aufenthaltsstatus. Die Anmeldung als Resident ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen; die dabei ausgestellten Dokumente tragen dieselbe Nummer.
Brauche ich als Urlauber eine NIE?
Für den Urlaub selbst nicht. Die Nummer wird erst nötig, wenn Sie ein Rechtsgeschäft abschließen: eine Immobilie kaufen, ein Auto anmelden, ein Konto eröffnen oder eine Erbschaft antreten.
Kann jemand die NIE für mich beantragen?
Ja, mit einer Vollmacht. Üblich ist das über einen Anwalt oder eine Gestoría, gerade beim Immobilienkauf. Auch das spanische Konsulat in Ihrem Heimatland nimmt Anträge an, ohne dass Sie dafür nach Spanien reisen müssen.
Verfällt die NIE irgendwann?
Die Nummer selbst nicht; sie bleibt ein Leben lang dieselbe. Nur das Blatt, auf dem sie bescheinigt wird, gilt manchen Stellen als veraltet. In dem Fall lassen Sie einfach eine neue Bescheinigung derselben Nummer ausstellen.