CanariaPros

Handwerker beauftragen als Nicht-Resident: So geht es aus der Ferne

Viele Eigentümer auf Gran Canaria leben den größten Teil des Jahres woanders. Beauftragen lässt sich ein Handwerker trotzdem, wenn Unterlagen, Zahlungen und die Abnahme so geregelt sind, dass Sie nicht ständig vor Ort sein müssen.

Stand: 6. August 2026

Die NIE: Ihre Nummer für alles Offizielle

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Identifikationsnummer für Ausländer. Sie steht auf Kaufverträgen, Steuerunterlagen und Rechnungen. Wer eine Immobilie in Spanien gekauft hat, hat in der Regel schon eine, denn sie war für den Kauf nötig.

Falls nicht: Zuständig sind in Spanien die Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) und die Policía Nacional, im Ausland die spanischen Konsulate. Für den Auftrag selbst brauchen Sie die Nummer nicht zwingend. Sobald aber Rechnungen, Verträge oder Steuererklärungen auf Ihren Namen laufen sollen, geht es nicht ohne sie.

Eine Vertrauensperson vor Ort

Jemand muss die Tür öffnen, Fragen auf der Baustelle beantworten und am Ende prüfen, ob alles erledigt ist. Das kann die Hausverwaltung (administrador de fincas) sein, ein Nachbar oder ein Betrieb, der Schlüsselservice und Objektbetreuung anbietet.

Klären Sie mit dem Handwerker, wer diese Person ist und was sie entscheiden darf. Alles Weitere läuft schriftlich: Fotos vor und nach den Arbeiten, eine kurze Nachricht zu jeder Änderung. So entsteht nebenbei die Dokumentation, die Sie im Streitfall brauchen.

Hängt alles an einer einzigen Person, planen Sie eine Vertretung ein. Auch eine Hausverwaltung macht Urlaub, und eine Baustelle wartet nicht gern.

Rechnungen: bestehen Sie auf einer factura

Eine vollständige Rechnung (factura) nennt den Betrieb mit seiner Steuernummer, Sie als Auftraggeber, die einzelnen Leistungen und den IGIC, die kanarische Umsatzsteuer. Ein Zettel mit einer Summe oder eine Zahlung „ohne Rechnung" hilft weder bei der Gewährleistung noch bei einem späteren Verkauf.

Für Nicht-Residenten kommt hinzu: Wenn Sie die Immobilie vermieten oder später verkaufen, können belegte Handwerkerkosten steuerlich eine Rolle spielen. Was davon in Ihrem Fall zählt, klärt ein Steuerberater (asesor fiscal). Die Rechnungen dafür müssen Sie aber jetzt sammeln, nicht rückwirkend.

Zahlungen nachvollziehbar halten

Überweisen Sie, statt bar zu zahlen: Eine Überweisung belegt von selbst, wann und an wen gezahlt wurde. Gerade aus der Ferne ist dieser Beleg Ihre wichtigste Absicherung. Vereinbaren Sie bei größeren Arbeiten einen Zahlungsplan nach Baufortschritt, mit der letzten Rate nach der Abnahme; wie ein solcher Plan in den presupuesto gehört, steht im Ratgeber zum Kostenvoranschlag.

Abnahme und Gewährleistung aus der Ferne

Lassen Sie die fertige Arbeit prüfen, bevor die letzte Rate fließt: durch Ihre Vertrauensperson oder bei Ihrem nächsten Aufenthalt. Mängel gehören schriftlich festgehalten, mit Fotos und Datum.

Bewahren Sie presupuesto, Nachträge, Rechnungen und die Abnahmenotizen zusammen auf. Sie sind die Grundlage für Gewährleistungsansprüche und beim Verkauf der Nachweis, was an der Immobilie gemacht wurde. Den Ablauf größerer Arbeiten beschreibt der Ratgeber zur Reforma.